Schon seit 1982 setzen israelische Landwirte Schleiereulen gegen Wühlmäuse ein, die grosse Schäden in landwirtschaftlichen Feldern verursachen. Dadurch wird der Verzicht auf giftige Chemikalien möglich. Landwirte aus den palästinensischen Gebieten und Jordanien wenden diese Methode inzwischen ebenfalls an, seit sie von israelischen Fachleuten geschult wurden.
factum-Redaktion
14. April 2018

Wühlmäuse gehören in trockenen Regionen zu den schlimmsten Schädlingen und führen zu erheblichen Ernteeinbussen oder sogar Ernteausfällen. Inzwischen lehren israelische Ornithologen und Landwirtschaftsexperten in Fortbildungskursen Landwirte aus Ägypten, Tunesien, Marokko, Zypern, Griechenland, Frankreich und der Schweiz. Ein Paar Schleiereulen kann zwischen 2000 und 6000 Kleintiere pro Jahr verzehren und jede Nacht bis zu sieben Kilometer von ihren Nistkästen auf der Suche nach Beute fliegen. Heute gibt es Tausende von Nistkästen für Schleiereulen in Israel. Entwickelt hat diese Methode der israelische Ornithologe Yossi Leshem, der an der Universität Tel Aviv lehrt.

Mansour Abu Rashid, der Leiter des «Amman Center for Peace and Development» in Jordanien, arbeitet seit 2002 mit Yossi Leshem zusammen. Er erklärte zu dieser Kooperation in der Zeitschrift «nature»: «Wissenschaftler sollten ihre Zusammenarbeit für den Nutzen und den Frieden der Menschen in der Region fortsetzen.» Yossi Leshem teilt diese Meinung: «Vögel haben die Macht, Menschen zusammenzubringen, weil sie keine Grenzen kennen.»

Zuerst gab es Widerstände gegen die israelische Methode. Die Schleiereulen, die eine auffällige weisse Farbe haben, gelten einem Aberglauben entsprechend in einigen Teilen des Nahen Ostens als schlechtes Omen. Nachdem die palästinensischen und jordanischen Landwirte die Erfolge gesehen hatten, waren sie von der Methode überzeugt. Yossi Leshem hofft darauf, dass die Eulen den Frieden zwischen den Nachbarn fördern: «Ich weiss, dass ich die Probleme des Nahen Ostens nicht lösen werde, aber ich kann meinen kleinen Teil tun.»

(Artikel aus factum 03/2018)