Kontakt   Newsletter   Impressum
   

    factum online RSS
  Infos zum RSS-Feed

Tötungs-Chip beschäftigte deutsches Patentamt

(29. Oktober 2009/fa.) - Ein Mann aus Saudiarabien wollte in Deutschland Patentschutz-Vorabklärungen für einen implantierbaren Chip zur Überwachung und Tötung von Menschen machen.

Ein Erfinder aus Saudi-Arabien hat einen so genannten Killer-Chip entwickelt. Der Mann reichte die Idee zur Vorabklärung für eine mögliche Patentierung in Deutschland ein. Das berichtete die Agentur DPA.

Der Chip soll operativ oder per Injektion in den Körper eingepflanzt werden. Neben einem ersten Modell, das nur zur Überwachung diene, habe er einen zweiten Chip entwickelt, der über eine «Strafkammer» mit Gift verfüge. Es sei «sicher eingekapselt, ausser wenn wir diese Person aus Sicherheitsgründen eliminieren wollen», heisst es in der Begleitschrift. Dann werde dieses Mittel durch Fernsteuerung über Satelliten freigesetzt.

Der Antragsteller begründet sein Ansinnen laut DPA mit Sicherheitsproblemen, etwa bei Pilgerfahrten in seinem Land, bei denen Menschen gelegentlich im Land bleiben, fliehen oder verloren gehen könnten, sowie «Gefahren für die Staatssicherheit durch gefährliche Straftäter und Terroristen».

Das Patentamt liess inzwischen ausrichten, dass die Erteilung eines solchen Patents in jedem Fall ausgeschlossen sei. Patente auf Erfindungen, die gegen die guten Sitten oder die öffentliche Ordnung verstossen, würden nicht erteilt
Quelle: Basler Zeitung



zurück

Das aktuelle Heft:
factum 3/2012


factum 3/2012
factum-Abo
efactum-App
Mithelfen und fördern!
ethos – suchen, finden, leben