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EU-Recht beugt nationales Recht
(23. Dezember 2009/tl.) – Europäische Gerichte machen Christen zu schaffen.
Das Anbringen von Kreuzen in Schulräumen verstösst gegen die Menschenrechtskonvention und verletzt die Religionsfreiheit. Das hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte erklärt. Der Anblick eines Kreuzes könne auf Kinder, die einer anderen oder gar keiner Religion angehören «verstörend» wirken. Der Staat muss, so die Europarichter, auf die konfessionelle Neutralität in Bildung und Erziehung achten.
Geklagt hatte eine italienische Mutter. Sie hatte verlangt, dass ihre Kinder unterrichtet werden, ohne dem Anblick von Kreuzen ausgesetzt zu sein. Die Strassburger Richter verurteilten den italienischen Staat zur Zahlung von 5000 Euro an die Frau.
Auch in Grossbritannien macht europäisches Rechtsverständnis Christen zu schaffen. EU-Kommissar Vladimir Spidla kritisiert, dass Grossbritannien nicht die Antidiskriminierungsgesetze umsetze. Die Europäische Kommission stellt gegenüber der britischen Regierung jetzt klar, dass mit religiösen Begründungen keine Freiheitsrechte gegenüber den Ansprüchen der Antidiskriminierungsgesetzgebung geltend gemacht werden können.
Bislang ist es in Grossbritannien zulässig, dass kirchliche Arbeitgeber einen homosexuellen Bewerber aus prinzipiellen Erwägungen ablehnen, weil sie dadurch Konflikte mit Glaubensüberzeugungen vermeiden möchten. Im Brief aus Brüssel heisst es nun, es dürfe keine Ausnahmen in der Anwendung der Antidiskriminierungsgesetze geben.
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