|
Anti-Minarett-Initiative: Beschwerde abgewiesen
(17. Februar 2010/fa.) – Eine weitere Beschwerde gegen die
Anti-Minarett-Initiative ist vom Schweizer Bundesgericht abgewiesen
worden.
Wie „Livenet“ meldet, sei der Beschwerdeführer im Januar ans Bundesgericht
gelangt. Er argumentierte damit, der Abstimmungskampf um die Initiative sei
durch das Verbreiten "staatsgefährdender Propaganda" möglicherweise
verzerrt worden. Dabei berief er sich auf den Artikel 275bis des
Strafgesetzbuches.
Nun haben die Lausanner Richter die Beschwerde jetzt als unzulässig
eingestuft und sind nicht darauf eingetreten, wie sie in ihrem kürzlich
publizierten Urteil festhalten. Schon im Dezember 2009 war das Bundesgericht
auf Beschwerden gegen die Anti-Minarett-Initiative nicht eingetreten.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg hat gemäss
einer Meldung der dpa. insgesamt sechs Eingaben zur Minarett-Initiative
erhalten. Das Urteil des Gerichtshofs über deren Zulässigkeit steht noch aus.
zurück
|
|
 |
© FACTUM ONLINE 2009 Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit
Genehmigung der Redaktion. |
 |
|
|
|
|
|
 |
 |