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Anti-Minarett-Initiative: Beschwerde abgewiesen

(17. Februar 2010/fa.) – Eine weitere Beschwerde gegen die Anti-Minarett-Initiative ist vom Schweizer Bundesgericht abgewiesen worden.

Wie „Livenet“ meldet, sei der Beschwerdeführer im Januar ans Bundesgericht gelangt. Er argumentierte damit, der Abstimmungskampf um die Initiative sei durch das Verbreiten "staatsgefährdender Propaganda" möglicherweise verzerrt worden. Dabei berief er sich auf den Artikel 275bis des Strafgesetzbuches.

Nun haben die Lausanner Richter die Beschwerde jetzt als unzulässig eingestuft und sind nicht darauf eingetreten, wie sie in ihrem kürzlich publizierten Urteil festhalten. Schon im Dezember 2009 war das Bundesgericht auf Beschwerden gegen die Anti-Minarett-Initiative nicht eingetreten.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg hat gemäss einer Meldung der dpa. insgesamt sechs Eingaben zur Minarett-Initiative erhalten. Das Urteil des Gerichtshofs über deren Zulässigkeit steht noch aus.


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