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Europarat schützt die Gewissensfreiheit

(08. September 2010/fa.) - Der Europarat hat sich nach kontroverser Debatte gegen ein allgemeines Recht auf Abtreibung, künstliche Befruchtung und Sterbehilfe ausgesprochen. Im Vorfeld hatten vor allem christliche Kreise dagegen protestiert. Sie befürchteten eine Beschneidung der Freiheitsrechte.

Die Proteste und Lobbyarbeit zeigte Erfolg. „Kein Arzt oder Krankenhaus, die eine Abtreibung oder Sterbehilfe ablehnen, sollen dafür zur Verantwortung gezogen werden“, heisst es nun im Beschluss, welche die parlamentarische Versammlung am 7. Oktober in Strassburg mehrheitlich verabschiedet hat.

Der von der englischen Labour-Politikerin Christine McCafferty eingebrachte Antrag hatte die Verpflichtung der Gesundheitsdienste vorgesehen, allen Frauen uneingeschränkten Zugang zu allen in einem Land erlaubten medizinischen Dienstleistungen zu gewährleisten. Dies hätte vor allem die Mitwirkung an Schwangerschaftsabbrüchen, Euthanasie, Beihilfe zum Selbstmord, Verpflanzung embryonaler Stammzellen oder Sterilisierung betroffen. In einem Verzeichnis hätten alle Einrichtungen und Personen erfasst werden sollen, die eine Beteiligung an legalen medizinischen Handlungen ablehnen.

Damit wären aus Gewissensgründen Andersdenkende spürbar eingeschränkt und gehindert worden, medizinische Versorgung zu gewährleisten. Im Falle einer Annahme der Vorlage wären „die manifestierten Rechte und Freiheiten jedes Bürgers in Europa ignoriert und missachtet worden“, so Jürgen Werth von der Deutschen Evangelischen Allianz. Die Gewissensfreiheit von Christen im medizinischen Dienst bzw. von christlich geführten Hospitälern wäre eingeschränkt worden, hätte man ihnen die Pflicht auferlegt, auf ethische Einwände zu verzichten und den vom Patienten gewünschten Massnahmen in jedem Fall nachzukommen.

Die britische Sozialistin und Berichterstatterin Christine McCafferty nannte das Votum des Europarats eine „Schande“, es stehe im Widerspruch zu den Rechten von Frauen. Sie bedauerte, dass ihr Bericht in sein Gegenteil verkehrt worden sei. Sie hatte darin gefordert, dass alle Frauen, die dies wünschten, auch Zugang zu einer Abtreibung haben dürften. Besonders Frauen mit geringem Einkommen und in ländlichen Gebieten hätten Schwierigkeiten, einen Arzt zu finden, der bereit sei, eine Schwangerschaft abzubrechen.

Stattdessen haben die Abgeordneten aus den 47 Europaratsländern nun das Recht von Ärzten bekräftigt, aus Gewissensgründen bestimmte Behandlungen abzulehnen. Im Vorfeld der Debatte haben zahlreiche kirchliche und andere Vereinigungen für den Schutz des Lebens plädiert und gegen den Gesetzesentwurf Bericht protestiert. Dem Europarat mit Sitz in Strassburg (Frankreich) gehören 47 Staaten an. Von den 318 Mitgliedern stammen 18 aus Deutschland und je sechs aus der Schweiz und Österreich.


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