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Hürde für Beihilfe zum Selbstmord fällt

(03. Januar 2010/fa.) – Holland, die Schweiz und der US-Bundesstaat Oregon sind Vorreiter bei der Legalisierung der Beihilfe zum Selbstmord. Auch in Deutschland fällt in diesem Jahr aller Voraussicht nach eine Hürde, die verhindert, dass Ärzte sterbewilligen Patienten zum Tod verhelfen.

Bislang gilt bei der Standesorganisation der Ärzte ein Verbot der Beihilfe zur Selbsttötung von Schwerstkranken. Wer also einem Kranken auf dessen Wunsch dabei hilft, sich zu töten, riskiert standesrechtliche Konsequenzen. Dieses Verbot wird in diesem Jahr mit hoher Wahrscheinlichkeit fallen.

Der Präsident der Bundesärztekammer, Jörg-Dietrich Hoppe, sagte gegenüber Journalisten die neuen standesrechtlichen Formulierungen zur „ärztlichen Suizid-Assistenz“ seien von den entscheidungsbefugten Gremien der Organisation „noch nicht abschliessend diskutiert“. Auf dem Ärztetag im Mai werde die bisherige Verbotsformulierung aber voraussichtlich gekippt.

Ärzte, die danach einem Menschen auf dessen Wunsch beim Selbstmord helfen, haben dann keine standesrechtlichen Konsequenzen mehr zu erwarten. Mit der geplanten Änderung reagiere man auf eine Umfrage des Allensbach-Isntituts, derzufolge etwa 30 Prozent der befragten Ärzte bereit wären, etwa bei Krebspatienten im Endstadium ihrer Krankheit Hilfe beim Suizid zu leisten.

Diese „doch recht grosse Bereitschaft zur ärztlichen Suizid-Beihilfe“ zwinge die Bundesärztekammer „zum Nachdenken“. Man müsse „auf jene Kollegen mit unseren Forderungen Rücksicht nehmen“, so Hoppe. Die künftige Formulierung soll den Eindruck vermeiden, dass die Beihilfe zum Selbstmord in das ärztliche Belieben gestellt ist. Der ärztliche Beruf dürfe nicht „mit dem Töten in Verbindung gebracht werden“. Die Formulierung wird aber einen Freiraum eröffnen, der die Beihilfe zum Selbstmord faktisch dem Gewissen des Arztes überlässt.

Das wird auch durch die Aussage des Präsidenten der Bundesärztekammer deutlich, in der er betont, man wolle Formulierungen finden, die den Überlegungen der 30 Prozent der Ärzte, die zur Beihilfe zum Suizid bereit sind, „Rechnung tragen“.

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