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Körperschaftsrechte der Zeugen Jehovas abgelehnt

(29. April 2011/ezw.) - Der Rechtsausschuss des Bremer Senats hat im April 2011 den Antrag der Zeugen Jehovas auf Anerkennung der Körperschaftsrechte abgelehnt. Nach Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz erfolge die Ablehnung nun in einem dritten Bundesland, die Entscheidung in Nordrhein-Westfalen steht noch aus.

Als Hauptargument wurde in Bremen angeführt, dass die Zeugen Jehovas nicht die nötige Gewähr der Rechtstreue bieten würden. In dieser Auffassung wurde der Senat durch eine grosse Anhörung von Mitgliedern der Zeugen Jehovas sowie Aussteigern, Ärzten und Verfassungsjuristen bestärkt. Weil die Zeugen Jehovas etwa den Kontakt mit ausgetretenen Ehepartnern verbieten würden, beeinträchtigten sie den Schutz von Ehe und Familie. Mit der Ablehnung von Bluttransfusionen gefährdeten die Zeugen Jehovas darüber hinaus auch Leib und Leben minderjähriger Kinder und Jugendlicher.

Die Religionsfreiheit der Zeugen Jehovas werde durch die Ablehnung der Körperschaftsrechte natürlich nicht eingeschränkt. Jedoch dürfe eine zentral gesteuerte Glaubensgemeinschaft, die ihre Mitglieder in der Wahrnehmung ihrer Grundrechte einschränke, nach Meinung des Bremer Senats nicht noch mit der Anerkennung als öffentlich-rechtliche Körperschaft geadelt werden. Es ist damit zu rechnen, dass die Glaubensgemeinschaft auch in Bremen Widerspruch gegen die Ablehnung einlegen wird, der einen langen Rechtsstreit nach sich ziehen würde.

Ungeachtet der juristischen Streitigkeiten wurden die Mitglieder der Glaubensgemeinschaft im Monat April zu einer besonderen Aktion aufgerufen. Durch gezielte Werbe-Kampagnen sollten die Mitglieder vermehrt Nachbarn, Arbeitskollegen und Verwandte zum höchsten Fest der Zeugen einladen, dem einmal jährlich stattfindenden "Gedächtnismahl", das 2011 am 17. April abgehalten wurde. Die Wachtturm-Gesellschaft zeigte sich optimistisch, dass die exakt erhobenen Teilnehmer-Zahlen der vergangenen Jahre noch übertroffen werden könnten, wenn die Mitglieder "in diesem Monat mehr Zeit in ihr biblisches Bildungswerk investieren als je zuvor in ihrer Geschichte" (Pressemitteilung 18/2011). Dies gelänge jedoch nur, wenn noch mehr Mitglieder in diesem Monat "freiwillig und unbezahlt 30 bis 50 Stunden" missionarisch aktiv seien.

Im Jahr 2008 waren nach Angaben der Zeugen Jehovas weltweit 17.790.631 Personen bei Gedächtnismahlfeiern anwesend, vom Brot und Wein nahmen jedoch nur 9.986 Personen (Jahrbuch der Zeugen Jehovas 2009, 31). Im vergangenen Jahr 2010 sollen 18.706.895 Menschen an den Gedächtnismahlfeiern teilgenommen haben und 11.202 Personen Brot und Wein genommen haben.

Im August 2010 sollen 7,2 Millionen Verkündiger aus weltweit 107.000 Ortsgemeinden missionarisch aktiv gewesen sein, wobei sie über 1,6 Billionen Stunden in Bibelstudium und Verkündigungsdienst investierten. Die Wachtturm-Gesellschaft berechnet die Wachstumsrate ihrer Mitglieder weltweit auf 2,5 Prozent pro Jahr (Jahrbuch der Zeugen Jehovas 2011, 31). Wenn man sich vor Augen hält, dass jede Zeugin und jeder Zeuge Jehovas am Ende jeden Monats in einem "Predigtdienstbericht" dokumentieren muss, wie viele Stunden im Predigtdienst, bei der Literaturverbreitung, beim Bibelstundenbesuch, der Wachtturm-Lektüre oder Besuchsdiensten verbracht wurden, müssen diese Zahlen beängstigend wirken.
Quelle: EZW-Newsletter 4-2011



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