Körperschaftsrechte der Zeugen Jehovas abgelehnt
(29. April 2011/ezw.) - Der Rechtsausschuss des Bremer Senats hat im April 2011 den
Antrag der Zeugen Jehovas auf Anerkennung der Körperschaftsrechte abgelehnt.
Nach Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz erfolge die Ablehnung nun in einem
dritten Bundesland, die Entscheidung in Nordrhein-Westfalen steht noch aus.
Als Hauptargument wurde in Bremen angeführt, dass die
Zeugen Jehovas nicht die nötige Gewähr der Rechtstreue bieten würden. In dieser
Auffassung wurde der Senat durch eine grosse Anhörung von Mitgliedern der Zeugen
Jehovas sowie Aussteigern, Ärzten und Verfassungsjuristen bestärkt. Weil die
Zeugen Jehovas etwa den Kontakt mit ausgetretenen Ehepartnern verbieten würden,
beeinträchtigten sie den Schutz von Ehe und Familie. Mit der Ablehnung von
Bluttransfusionen gefährdeten die Zeugen Jehovas darüber hinaus auch Leib und
Leben minderjähriger Kinder und Jugendlicher.
Die Religionsfreiheit der Zeugen Jehovas werde durch die
Ablehnung der Körperschaftsrechte natürlich nicht eingeschränkt. Jedoch dürfe
eine zentral gesteuerte Glaubensgemeinschaft, die ihre Mitglieder in der
Wahrnehmung ihrer Grundrechte einschränke, nach Meinung des Bremer Senats nicht
noch mit der Anerkennung als öffentlich-rechtliche Körperschaft geadelt werden.
Es ist damit zu rechnen, dass die Glaubensgemeinschaft auch in Bremen
Widerspruch gegen die Ablehnung einlegen wird, der einen langen Rechtsstreit
nach sich ziehen würde.
Ungeachtet der juristischen Streitigkeiten wurden die
Mitglieder der Glaubensgemeinschaft im Monat April zu einer besonderen Aktion
aufgerufen. Durch gezielte Werbe-Kampagnen sollten die Mitglieder vermehrt
Nachbarn, Arbeitskollegen und Verwandte zum höchsten Fest der Zeugen einladen,
dem einmal jährlich stattfindenden "Gedächtnismahl", das 2011 am 17. April
abgehalten wurde. Die Wachtturm-Gesellschaft zeigte sich optimistisch, dass die
exakt erhobenen Teilnehmer-Zahlen der vergangenen Jahre noch übertroffen werden
könnten, wenn die Mitglieder "in diesem Monat mehr Zeit in ihr biblisches
Bildungswerk investieren als je zuvor in ihrer Geschichte"
(Pressemitteilung 18/2011). Dies gelänge jedoch nur, wenn noch mehr Mitglieder
in diesem Monat "freiwillig und unbezahlt 30 bis 50 Stunden"
missionarisch aktiv seien.
Im Jahr 2008 waren nach Angaben der Zeugen Jehovas weltweit
17.790.631 Personen bei Gedächtnismahlfeiern anwesend, vom Brot und Wein nahmen
jedoch nur 9.986 Personen (Jahrbuch der Zeugen Jehovas 2009, 31). Im
vergangenen Jahr 2010 sollen 18.706.895 Menschen an den Gedächtnismahlfeiern
teilgenommen haben und 11.202 Personen Brot und Wein genommen haben.
Im August
2010 sollen 7,2 Millionen Verkündiger aus weltweit 107.000 Ortsgemeinden
missionarisch aktiv gewesen sein, wobei sie über 1,6 Billionen Stunden in
Bibelstudium und Verkündigungsdienst investierten. Die Wachtturm-Gesellschaft
berechnet die Wachstumsrate ihrer Mitglieder weltweit auf 2,5 Prozent pro Jahr
(Jahrbuch der Zeugen Jehovas 2011, 31). Wenn man sich vor Augen hält, dass jede
Zeugin und jeder Zeuge Jehovas am Ende jeden Monats in einem "Predigtdienstbericht"
dokumentieren muss, wie viele Stunden im Predigtdienst, bei der
Literaturverbreitung, beim Bibelstundenbesuch, der Wachtturm-Lektüre oder
Besuchsdiensten verbracht wurden, müssen diese Zahlen beängstigend wirken. Quelle: EZW-Newsletter 4-2011
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