Gericht stoppt Vogelfalle Windrad
(21. Juni 2011/fa.) Windräder werden für Vögel und Fledermäuse zur tödlichen Falle. Jetzt hat das Verwaltungsgericht Oldenburg entschieden, dass eine Windenergieanlage der Gemeinde Krummhörn-Greetsiel im Landkreis Aurich täglich zwischen vier Uhr morgens und 22 Uhr abgeschaltet werden muss, weil unweit der Anlage Wiesenweihen brüten.
Das Verwaltungsgericht Oldenburg mit seiner Entscheidung eine Verfügung des Landkreises Aurich bestätigt und eine Klage der Gemeinde abgelehnt. Gegen den Entscheid ist eine Beschwerde beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg zulässig.
Die Bestände der Wiesenweihe, die eine Flügelspannweite von mehr als einem Meter hat, sind in Europa stark zurückgegangen. Jetzt kommen sie durch Windräder weiter unter Druck. Windräder zerstören den Lebensraum von Vögeln und Fledermäusen. Die Tiere können von den Rotoren erschlagen werden oder sterben an dem starken Infraschall. Dieser kann die Lungen der Wiesenweihe zum Platzen bringen.
In Norddeutschland, auch im betroffenen Landkreis Aurich, gibt es sehr viele Windräder. Die Gemeindeverwaltung argumentiert, dass ihr durch eine zeitweilige Stilllegung der Anlage Verluste entstehen. Die „wirtschaftlichen Interessen und die besondere Bedeutung von Anlagen zur Erzeugung regenerativer Energie“ würden durch das Urteil missachtet.
zurück
|