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Minarettverbot: Keine Menschenrechtsverletzung
(08. Juli 2011/fa.) - Die Einsprachen gegen den Willen der Schweizer Bevölkerung, keine Minarette im Land zu wollen, wurden in Strassburg zurückgewiesen.
Mehrere Muslimverbände sind mit ihren Beschwerden gegen das Schweizer
Bauverbot für Minarette vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte
gescheitert.
Eine kleine Kammer des Gerichts aus sieben Richtern erklärte die
Anträge für nicht zulässig. Die Beschwerdeführer seien auch nicht als potenzielle Opfer anzusehen, weil
keiner von ihnen geltend gemacht habe, in nächster Zeit den Bau einer Moschee
oder eines Minaretts zu planen. Die Entscheidung ist rechtkräftig.
Die Schweizer hatten bei einer Volksabstimmung im November 2009 für ein Bauverbot für Gebetstürme gestimmt. Daraufhin wurde die Verfassung geändert. Deren
Artikel 72, Absatz 3 lautet nun: „Der Bau von Minaretten ist verboten“.
Derzeit sind
vor dem Strassburger Gerichtshof noch drei ähnliche Beschwerden gegen die
Schweiz hängig.
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