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Zulässiger Besitz von Cannabis wird angehoben

(05. August 2011/fa.) Haschischraucher dürfen in Rheinland-Pfalz künftig mehr Cannabis für den Eigenverbrauch besitzen. Die Grenze für den zulässigen Besitz des Rauschgiftes wurde von sechs auf zehn Gramm erhöht.

Das meldet die Grünen-Landtagsfraktion in Mainz, auf deren Initiative die Legalisierung des Drogenbesitzes zurückgeht. Das Justizministerium habe die Anhebung der Grenze angekündigt, berichtete die drogenpolitische Sprecherin der rheinland-pfälzischen Grünen, Nicole Müller-Orth.

Sie wertete die Anhebung der Menge an Cannabis, dessen Besitz legal ist, als einen Sieg grüner Politik: „Die Anhebung der Grenze war ein Erfolg der Grünen in den Koalitionsverhandlungen mit der SPD“. Die Legalisierung des Drogenbesitzes bezeichnete die Grünenpolitikerin als eine „Entlastung von Polizei und Justiz“.

Haschisch ist sehr gesundheitsschädlich. Es enthält ein Vielfaches der Gifte und Schadstoffe von normalem Tabak. Zudem begünstigt der Konsum von Haschisch schwere psychotischer Erkrankungen wie Schizophrenie und Depressionen.

Der regelmässige Konsum von Cannabis hat persönlichkeitsverändernde Wirkung. Gewohnheits-„Kiffer“ werden antriebsschwach, lethargisch und leiden an extremen Stimmungsschwankungen.

Der Konsum von Cannabis beeinträchtigt auch die Fahrfähigkeit. Unfälle, die sich infolge von Beeinträchtigung des Fahrers durch Cannabis ereigneten, werden in der Regel nicht mit der Droge in Zusammenhang gebracht, weil es keinen schnellen, praktikablen Nachweis gibt wie bei Alkohol.

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