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Elternrecht verletzt
(10. Oktober 2011/tl.) – Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EMGR) hat die Beschwerde deutscher Eltern abgewiesen, die ihr Erziehungsrecht durch den Sexualunterricht verletzt sahen.
Fünf Elternpaare einer baptistischen Glaubensgemeinschaft hatten ihre Kinder nicht zum Sexualunterricht geschickt, weil dieser nach ihrer Ansicht ein ideologisches Verständnis von Sexualität lehrt: Diese diene einzig der Triebbefriedigung. Die Eltern waren bereits zu Bussgeldern und Erzwingungshaft verurteilt worden. Die Schule lehre ihre Auffassung als die einzige und richtige Anleitung zum Gebrauch der Sexualität, so die Eltern. Damit verstosse sie gegen ihren gesetzlichen Auftrag, wonach der Staat das elterliche Erziehungsrecht zu achten hat.
Mit dem Urteil setze der EGFM eine emanzipatorische Ideologie an die Stelle geltenden Rechts, so die Eltern. Die Schule müsse auch andere, wertor-ientierte Vorstellungen und Glaubensüberzeugungen zur Sexualität gleichberechtigt nebeneinander zulassen. Es widerspreche dem Gesetz, nur jene einer emanzipatorischen Ideologie als die einzig, und «objektiv richtige» zu lehren.
Trotzdem wurde die elterliche Beschwerde vom Gerichtshof für Menschenrechte abgelehnt.
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