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Über 90000 Unterschriften gegen „Sexualisierung“

(07. Oktober 2011/rh.) – Im knappen Zeitraum von etwas mehr als drei Monaten unterschrieben 91816 Schweizer Bürger die Petition „Gegen die Sexualisierung der Volksschule“.

Die unterzeichneten Petitionsbogen werden von rund fünfzig Eltern und ihren Kindern am 4. Oktober 2011 im Haus der Kantone in Bern der Schweizerischen Erziehungsdirektorenkonferenz (EDK) überreicht. Weil sich die Petition auch an sämtliche Bildungsdirektorinnen und Bildungsdirektoren aller Kantone richtet, werden diese Bildungsdirektoren gleichzeitig formell über die Einreichung der Petition orientiert.

Die Petition «Gegen die Sexualisierung der Volksschule» enthält fünf Forderungen, auf welche das Petitionskomitee Antwort sowohl von der EDK als auch seitens aller Bildungsdirektoren aller Kantone erwartet. Die Petition fordert:

• dass die vom Volk gewählten kantonalen Bildungsdirektoren die volle Verantwortung übernehmen für Entwicklung und Gestaltung des Sexualkunde-Unterrichts an der Volksschule;
• dass kein Obligatorium für den Sexualkunde-Unterricht vorgesehen werden darf;
• dass Schülern im Sexualkunde-Unterricht keine Anregungen für Sexspiele und Sexualpraktiken in Lehrmitteln und -programmen vermittelt werden dürfen;
• dass Sexualkunde-Unterricht keinerlei Pornografie vermitteln darf;
• dass Schülerinnen und Schülern im Sexualkunde-Unterricht keinerlei Beeinflussung bezüglich sexueller Orientierung vermittelt werden darf.

Die Petition erhielt in den letzten Tagen vor Abschluss der Unterschriftensammlung unterwartete Brisanz (factum online berichtete). Das Petitionskomitee hatte in seinen Informationen Abbildungen abgedruckt, die im Buch «Mein erstes Aufklärungsbuch – Aufklärung für Kinder ab fünf» enthalten sind. Dieses Buch wird bereits an Kindergärtler abgegeben. So ist es beispielsweise Bestandteil des Materials für den Aufklärungsunterricht in der Unterstufe im Kanton Basel Stadt. Die Schweizer Post verweigerte aber die Verteilung des Petitions-Flyers. Sie stufte die Zeichnungen als „pornografisch“ ein, was ja auch stimmt. Doch diese Abbildungen sind in einem Buch enthalten, das Fünfjährigen abgegeben wird! Die Fragwürdigkeit solche Aufklärungsmaterials wurde mit der Erklärung der Post in der ganzen Schweiz bekannt.

Inzwischen haben die Bildungsdirektoren der deutschsprachigen Schweiz mitgeteilt, dass sie die vom „Kompetenzzentrum Sexualpädagogik» an der Pädagogischen Hochschule Zentralschweiz (PHZ) entwickelten Lehrmittel und Lehrprogramme weder als verbindlich noch als für den Lehrplan 21 geeigneten Unterrichtsstoff erachten.

Doch das Petitionskomitee warnt: Die vom Bundesamt für Gesundheit (Rubrik «Aids-Aufklärung») über die Köpfe der für die Unterrichtsgestaltung verantwortlichen kantonalen Bildungsdirektoren hinweg finanzierten Vorbereitungen des Kompetenzzentrums Sexualpädagogik für die Implementierung obligatorischer Sexualkunde in den geplanten Lehrplan 21 würden weiter laufen, als wäre nichts geschehen. Deshalb gibt das Komitee gegenüber den Bildungsdirektoren der Erwartung Ausdruck, dass die Aktivitäten des Luzerner Kompetenzzentrums „unverzüglich unterbunden werden“. Diese seien weder von den Kantonen angeordnet, noch finanziert worden.

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