Freikirchen sind gegen Beschneidungsverbot
Die Freikirchen in Deutschland haben gegen ein Urteil des Kölner Landgerichts protestiert, das religiös begründete Beschneidungen von Jungen unter Strafe stellt. Das Gericht sieht in dieser Praxis eine rechtswidrige Körperverletzung und einen Verstoß gegen das Selbstbestimmungsrecht des Kindes.
(05. Juli 2012/idea) – Die Vereinigung Evangelischer Freikirchen (VEF) äussert sich in einem am 4. Juli veröffentlichen Brief an Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) „schockiert“ über das inzwischen rechtskräftige Urteil. Für Juden werde nun in Deutschland etwas unter Strafe gestellt, was seit Jahrtausenden den Kernbereich jüdischer Identität ausmache, schreiben der VEF-Präsident und Präses des Bundes Freier evangelischer Gemeinden, Ansgar Hörsting (Witten), und seine Stellvertreterin, die Bischöfin der Evangelisch-methodistischen Kirche, Rosemarie Wenner (Frankfurt am Main).
Nach ihren Worten werden das Judentum und der Islam diskreditiert und Menschen diskriminiert, die dem Beschneidungsritus in Deutschland folgten: „Ein geringfügiger körperlicher Eingriff wird hier mit maximaler Wirkung zur Ausgrenzung von Menschen besonderer Religionszugehörigkeit kriminalisiert.“ Die beiden Theologen sind davon überzeugt, dass die Beschneidung aus medizinischer Sicht das Kindeswohl nicht schädige, sondern ihm sogar förderlich sein könne.
Hörsting und Wenner appellieren an den Gesetzgeber, für Rechtsklarheit zu sorgen und die Beschneidung von Jungen aus religiösen Gründen wieder zuzulassen. Beim Kindeswohl gibt es Verbesserungsbedarf
Gleichwohl begrüssen die beiden VEF-Vertreter die durch das Urteil angestossene Debatte über das Kindeswohl. Dessen Schutz sei „unaufgebbare individuelle und gesellschaftliche Pflicht“. Weiter heisst es: „Wir sehen allerdings, dass es hier einen grossen Bedarf an Verbesserungen gibt: Kinder und ihre Interessen, ihr Wohlergehen, werden in unserer Gesellschaft viel zu häufig anderen Interessen untergeordnet.“
Zur VEF gehören zehn Kirchen und Gemeindebünde als Vollmitglieder und vier als Gastmitglieder. Die Vereinigung vertritt nach eigenen Angaben etwa 260.000 Gemeindemitglieder.
Unterdessen hat die Evangelisch-Freikirchliche Gemeinde (Baptisten) Berlin-Steglitz eine Unterschriftenaktion gegen das Urteil gestartet. Gemeindepastor Matthias Walter hält die Entscheidung für „einen schwerwiegenden Eingriff in die grundgesetzlich verbürgte Freiheit der Religionsausübung“. Die Gemeinde sei durch Kontakte zwischen Baptisten und Juden im Rahmen des christlich-jüdischen Schalom-Chors zu der Aktion motiviert worden. Zum anderen sei einer der Gründerväter des deutschen Baptismus, Julius Köbner (1806-1884), bereits 1848 für die freie Ausübung der Religion eingetreten, „und zwar nicht nur für seine eigene (Minderheits-) Kirche, sondern für alle, ‚seien sie Christen, Juden, Mohammedaner oder was sonst‘“.
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