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Iranischer Christ darf in Deutschland bleiben
(27. Juli 2006/idea.) – Der iranische Asylbewerber Reza Mamipourabri darf nicht in seine Heimat abgeschoben werden, weil sein Leben dort hochgradig gefährdet ist. Das entschied das Verwaltungsgericht Ansbach am 26. Juli.
Reza Mamipourabri, der nach eigenen Angaben seit 1995 Kontakte zu Christen hatte, war 1997 nach Deutschland geflohen. Vor Gericht berichtete er, dass er 1998 eine Bibel geschenkt bekommen und sich einer evangelischen Freikirche angeschlossen habe. 1999 sei er getauft worden. Seither arbeite er als Evangelist unter Moslems und Deutschen.
Während der knapp zweistündigen Verhandlung bestätigten zahlreiche schriftliche Zeugenaussagen die Ernsthaftigkeit von Mamipourabris Glauben und seiner Missionstätigkeit.
Andere Expertisen wiesen auf das 1981 in Kraft getretene iranische „islamische Gesetz der Vergeltung“ hin, wonach jeder mit dem Tode bestraft werden könne, der „den Propheten beleidigt“, etwa indem er sich vom Islam ab- und einer „minderwertigen Religion“ zuwendet. Dies gelte insbesondere für Konvertiten, die unter ehemaligen Glaubensgenossen missionierten.
Mamipourabri sei inzwischen auch im Iran bekannt, so dass er dort seines Lebens nicht sicher sein könne. Nach Angaben von Mamipourabris Rechtsanwalt Oswald Seitter (Stuttgart) hat sich die Zahl der Angriffe auf iranische Christen in den vergangenen Monaten dramatisch erhöht. Ursache seien antichristliche Äusserungen von Irans Staatspräsident Mahmud Ahmadinedschad und die zunehmende Christenfeindlichkeit seit Ausbruch der Nahostkrise. Dies sei vermutlich für die Gerichtsentscheidung ausschlaggebend gewesen. Eine schriftliche Urteilsbegründung sei erst Mitte August zu erwarten.
Gegenüber der Nachrichtenagentur idea nannte Seitter das Urteil ein Hoffnungssignal für moslemische Konvertiten, die in Deutschland als bekennende Christen leben wollen.
Das überkonfessionelle Missions- und Hilfswerk Open Doors (Kelkheim bei Frankfurt am Main), das sich ebenfalls für ein Bleiberecht Mamipourabris in Deutschland einsetzte, bezeichnete das Urteil als einen Durchbruch. Es bestätige die Auffassung christlicher Organisationen, dass man zwischen der Situation christlicher Minderheiten im Iran und der gefährlichen Lage von Christen, die früher Muslime waren, unterscheiden müsse. Deren besondere Lage werde künftig stärker berücksichtigt.
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hatte eine Anerkennung Mamipourabris als Asylant abgelehnt und Abschiebungshindernisse verneint. Vor Gericht sagte ein Mitarbeiter des Amtes, dass selbst die Zeugen Jehovas mit einem ausgeprägten Missionsverständnis im Iran nicht missionierten. Ähnliches könne man auch von einem Christen erwarten. Im Iran gebe es mehrere traditionelle Kirchen, deren Mitglieder weitgehend ungehindert ihren Glauben ausübten.
Dagegen vertrat Seitter die Ansicht, daß es zum Wesen des Christentums gehöre, sich für die Weitergabe des Glaubens einzusetzen. Der Jurist war von 1984 bis 1995 Präsident der württembergischen Landessynode.
Während der Verhandlung übten die Richter scharfe Kritik an Mamipourabris Münchner Freundeskreis „Soulsavers“ (Seelen-Retter). Dieser habe mit falschen Behauptungen eine Unterschriftenkampagne gestartet, um das Gericht zu beeinflussen. Eine massive Bedrohung bis hin zur Morddrohung seien die Folge gewesen.
Im Protestaufruf der „Soulsavers“ stand, dass Mamipourabri bereits 1995 im Iran vom Islam zum Christentum übergetreten und deshalb mehrere Monate inhaftiert und auch gefoltert worden sei. Solche Aussagen seien bisher weder in zwei vorangegangenen Asylverfahren noch in der Öffentlichkeit gemacht worden, so das Gericht. 1999 habe er seine Verhaftung damit begründet, dass er während des Militärdienstes Befehle verweigert habe.
Nach Angaben der „Soulsavers“ ist das kein Widerspruch. Nach seinen Kontakten zu Christen habe sich Mamipourabri nicht mehr am islamischen Freitagsgebet und anderen religiösen Versammlungen beteiligt, was als Angriff auf den Islam und als Befehlsverweigerung betrachtet worden sei. Weil er bei Verhören sein Verhalten nicht begründet habe, habe man ihn mit den Füssen nach oben aufgehängt und ausgepeitscht.
Dafür, dass er bereits im Iran Christ geworden sei, gebe es keine schriftlichen Belege. Deshalb habe er den Beitritt zur Ansbacher „Missionsgemeinde“ als Zeitpunkt des Religionswechsels angegeben. An der Unterschriftenaktion beteiligten sich mehr als 60.000 Personen.
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