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Zwangsheirat wird zum Problem

(28. Juli 2008/idea) – Mit Zwangsheirat müssen sich Politiker, Behörden und die Justiz in Europa verstärkt auseinandersetzen. Dazu mahnt das Institut für Islamfragen der Deutschen Evangelischen Allianz (Bonn).

Der Menschenrechtsorganisation „Terres des Femmes“ zufolge sei das Problem durch die wachsende Zahl muslimischer Zuwanderer nach Europa gekommen, heisst es in einer Pressemitteilung des Instituts.

Deren Leiterin, die Islamwissenschaftlerin Prof. Christine Schirrmacher, weist darauf hin, dass die Zwangsehe im Islam eigentlich verboten sei. Nach Verlautbarungen einflussreicher Theologen solle die künftige Ehefrau in die Heirat einwilligen. Allerdings hätten besonders junge Mädchen und Frauen in der Praxis dort, wo Not, Bildungsarmut und verfestigte Machtstrukturen herrschten, oft wenig Mitspracheecht. 

Schirrmacher macht auf einen besonders krassen Fall in Saudi-Arabien aufmerksam. Dort habe ein 60-Jähriger dem Gastgeber einer Feier umgerechnet 17.000 Euro für dessen zehnjährige Tochter geboten. Darauf habe der Gastgeber eingewilligt, meldeten Mitte Juli die saudi-arabischen Zeitungen al-Watan und al Medina. Den Berichten zufolge hat eine saudi-arabische Menschenrechtsgruppe durchsetzen können, dass der Vollzug der Ehe fünf Jahre aufgeschoben wird. 

Laut Schirrmacher begründen manche muslimische Rechtsgelehrte die Verheiratung minderjähriger Mädchen mit dem Vorbild des Propheten Mohammed (570-632). Nach einer Überlieferung des islamischen Theologen Al-Bukhari (810-870) soll der Prophet mit 53 Jahren die Ehe mit der neunjährigen Aischa vollzogen haben, nachdem er das Kind bereits drei Jahre zuvor geheiratet hatte.

Gegenwärtig ist laut Schirrmacher in den meisten islamischen Ländern die Heirat mit minderjährigen Mädchen gesetzlich untersagt. Das Heiratsalter sei für Mädchen offiziell auf 16 bis 18 Jahre und für junge Männer auf etwa 18 Jahre heraufgesetzt worden. Die Praxis sehe freilich oft anders aus. Während junge Frauen in der Stadt oft erst zwischen 20 und 25 Jahren heirateten, würden Mädchen auf dem Land nicht selten mit 12 bis 16 Jahren verheiratet. Aus Sorge um den guten Ruf der Familie werde ihr Bewegungsspielraum eingeschränkt. Allein der Vater habe das Recht, den geeigneten Partner zu bestimmen, denn er wisse angeblich am besten, wer in religiöser, gesellschaftlich-familiärer und wirtschaftlicher Hinsicht in Frage komme. Akzeptiere die Tochter den Bräutigam nicht, könne es zur Zwangsheirat kommen – manchmal als Einlösung eines schon vor der Geburt gegebenen Versprechens.

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