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Angemessene Betreuung für Sterbenskranke

(26. August 2008/fa.) – Auf den Tod kranke Menschen sollen im Schweizer Kanton Thurgau das Recht auf angemessene Pflege erhalten.

Sterbenskranke Menschen sollen im Thurgau das Recht auf Palliativ-Pflege erhalten. Ein überparteiliches Initiativ-Komitee hat der Staatskanzlei 5300 beglaubigte Unterschriften übergeben; notwendig wären 4000.

Der Thurgau ist damit der erste Schweizer Kanton, der über eine Volksinitiative einen Rechtsanspruch auf Palliativ Care verankern will, sagte die Präsidentin des Komitees, Marlies Näf-Hofmann. Ziel der Initiative «Ja zu mehr Lebensqualität - Ja zur Palliative Care!» sei es, Leiden zu lindern und Lebensqualität zu sichern.

Palliative Care habe nichts mit Sterbehilfe zu tun, sondern ermögliche den Todkranken, in Würde und ohne unerträgliche körperliche und seelische Schmerzen zu sterben. Als Vorbild nannte das Komitee die Kantone St. Gallen und Zürich, wo spezielle Zentren existieren.

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