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Des Schweizers Fingerabdrücke
(29. August 2008/rh.) - In der Schweiz formiert sich Widerstand gegen die geplante Einführung neuer Pässe und Identitätskarten mit biometrischen Merkmalen.
Geht es nach der Schweizer Regierung, werden ab dem 1. März 2010 alle neuen Schweizer Pässe und Identitätskarten (ID) zwingend mit einem RFIDChip bestückt und mit biometrischen Daten wie Fingerabdruck und Gesicht versehen. Zudem werden diese Daten in einer neuen zentralen Datenbank gespeichert. Der Bundesrat begründet die Notwendigkeit eines neuen «Passes 2010» mit dem Schengen-Abkommen.
Kritiker sagen aber, dass dort die Speicherung der Daten in einer zentralen Datenbank nicht gefordert sei. Auch müssten neben dem Pass keine zusätzlichen biometrischen Identitätskarten erstellt werden. Die Schweizer Regelung gehe weit über die von der EU und den USA geforderten Massnahmen hinaus.
Widerstand gegen den Beschluss kommt von ganz links bis ganz rechts. Falls bis zum 2. Oktober 2008 50000 Unterschriften zusammenkommen, darf das Volk abstimmen. Ein überparteiliches Komitee hat am 18. Juli 2008 mit der offiziellen Unterschriftensammlung begonnen.1 In Deutschland läuft eine vergleichbare Diskussion um den elektronischen Pass. Es ist umstritten, ob mit RFID-Chips versehene Ausweise die Sicherheit tatsächlich erhöhen. Der linke Bundestagsabgeordnete Jan Korte, Mitglied im Ausschuss Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung, lehnt die Verwendung biometrischer Merkmale in Ausweisdokumenten ab, «weil dadurch ein sicheres Dokument unsicherer gemacht wird».2 Durch die Speicherung von biometrischen Merkmalen entstünden neue Sicherheitslücken, unter anderem wegen der Verwendung der «unsicheren RFID-Funktechnik». Diese Auffassung hätten bei einer Anhörung des Innenausschusses fast alle Experten geteilt, sagte Korte. So würden beispielsweise Diplomatenpässe aus Sicherheitsgründen weiterhin ohne RFID-Chip mit biometrischen Merkmalen hergestellt.
Jan Korte erachtet die Verwendung der Fingerabdrücke zudem als problematischen Eingriff in die Grundrechte. Während der neue deutsche Pass zwingend den Fingerabdruck enthalten muss, ist dieses biometrische Merkmal beim künftigen Personalausweis freiwillig.
Der deutsche Innenminister Schäuble wollte ursprünglich ausnahmslos alle Fingerabdrücke speichern lassen, doch seine Pläne waren am Widerstand der SPD gescheitert – sie hatte Bedenken wegen des Datenschutzes. Das neue Personaldokument hat die Grösse einer Scheckkarte und enthält einen elektronischen Identitätsnachweis. Dieser wird auf Wunsch für das Internet freigeschaltet. Der neue Ausweis erleichtere damit Geschäfte im Internet, Überweisungen und Behördengänge, so wird argumentiert. Um diesen Service zu nutzen, muss ein Lesegerät an den heimischen Computer angeschlossen werden. Das neue Verfahren soll sicherer sein als die Abwicklung von Geschäften mit Passwörtern und Transaktionsnummern, wie etwa beim Internet-Banking. Firmen, die das neue Verfahren nutzen wollen, müssen sich vorher zertifizieren lassen.
Diese Technik, die für die Sicherheit der Bürger sorgen soll, hat allerdings ein zweites Gesicht: Die elektronische Überwachung mit Datenspeicherung in gigantischen Rechnern rückt in greifbare Nähe.
© Artikel aus factum 6/2008
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