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Als Quirinius Statthalter war
In welchem Jahr wurde Jesus Christus geboren? Der Altertumswissenschaftler August Wilhelm Zumpt legte die Statthalterschaft von Quirinius in die Jahre 4 bis 2 vor Christus.
Hanspeter Wild
Lesen wir in diesem Jahr die Weihnachtsgeschichte von Matthäus oder von Lukas oder gar von beiden Evangelisten? Entscheiden wir uns für Lukas, beginnen wir gewöhnlich bei dessen zweitem Kapitel und den bekannten Versen 1 bis 7 zu lesen: «Es geschah aber in jenen Tagen, dass eine Verordnung vom Kaiser Augustus ausging, den ganzen Erdkreis einzuschreiben. Diese Einschreibung geschah als erste, als Quirinius Statthalter von Syrien war. Und alle gingen hin, um sich einschreiben zu lassen, ein jeder in seine Stadt. Es ging aber auch Joseph von Galiläa, aus der Stadt Nazareth, hinauf nach Judäa, in Davids Stadt, die Bethlehem heisst, weil er aus dem Haus und Geschlecht Davids war, um sich einschreiben zu lassen mit Maria, seiner Verlobten, die schwanger war.
Und es geschah, als sie dort waren, wurden ihre Tage erfüllt, dass sie gebären sollte; und sie gebar ihren Erstgeborenen Sohn und wickelte ihn in Windeln und legte ihn in eine Krippe, weil in der Herberge kein Raum für sie war.» Meistens nimmt man diesen Bericht zur Kenntnis, ohne dabei nach der Geschichtlichkeit der ersten vier Sätze zu fragen. Dies, obwohl gerade Lukas für sich in Anspruch nahm, genauer wiedergeben zu wollen, was bereits andere vor ihm berichtet hatten (vgl. Lukas 1,1 bis 4). Auch in unserer Zeit gibt es Leute, die berufsbedingt gewöhnlich nicht oberflächlich sind und es etwas genauer wissen wollen. Im Jahr 1999 waren es z. B. Journalisten des deutschen Nachrichtenmagazins «Der Spiegel», die mit einer Artikelserie der historischen Zuverlässigkeit der Bibel nachgingen. Dieselbe wurde – wie es eigentlich nicht anders zu erwarten war – schwer angezweifelt.
Wie steht es aber tatsächlich um die historische Glaubwürdigkeit unseres Bibeltextes, dessen Inhalt immer weder Zielscheibe der Kritik war und ist? Wissen wir heutzutage nicht, ob die Einschreibung des «ganzen Erdkreises» überhaupt stattgefunden hat? Suchen wir deshalb auch vergeblich nach einem Zeitpunkt in der Geschichte, zu dem die Verordnung von Kaiser Augustus ausging und auch befolgt wurde? Wenn wir uns auf Spurensuche begeben, um diese Fragen – wenn möglich zweifelsfrei – zu klären, werfen wir am besten zuallererst einen Blick in die Heilige Schrift. Lukas, dem – wie bereits erwähnt – viel daran gelegen war, markante biblische Ereignisse mit der Zeitrechnung der Profangeschichte zu verknüpfen, hilft uns entscheidend weiter: Im 23. Vers des 3. Kapitels lesen wir, dass Jesus Christus ungefähr 30 Jahre alt war, als er seine öffentliche Lehrtätigkeit aufnahm. Dem 1. Vers desselben Kapitels ist zu entnehmen, dass man damals das 15. Regierungsjahr des Kaisers Tiberius zählte. Die Gleichsetzung dieses Regierungsjahres mit der christlichen Zeitrechnung ist etwas umstritten. Vielfach wird es jedoch vom August 28 bis zum selben Monat des Jahres 29 n. Chr. gerechnet. Da die Sitte der Juden ein Alter von mindestens 30 Jahren für die öffentliche Lehrtätigkeit vorschrieb (vgl. dazu 1. Chr. 23,3), ist die Rechnung ziemlich einfach: Von 28/29 n. Chr. führen die 30 Jahre zurückgerechnet zu den Jahren 3/2 v. Chr. Das ist das biblische Zeugnis; ungefähr zu dieser Zeit muss Jesus Christus in Bethlehem geboren sein.
Im Gegensatz zu heutigen Gelehrten hatten die Gebildeten der Alten Kirche überhaupt kein Problem, dem biblischen Zeugnis zu folgen. Eine stattliche Anzahl der namhaftesten Kirchenväter hat sich dafür ausgesprochen, der Schöpfer sei im Jahr 3 oder 2 v. Chr. seinen Geschöpfen nach der äusseren Gestalt gleich geworden. (Wobei zu bedenken ist, dass sich das Wissen dieser Kirchenväter nicht nur auf die oben angestellte Berechnung, sondern auch auf anderweitige Informationen stützte.) Wir sehen: Das Zeugnis sowohl der Heiligen Schrift wie auch der Kirchenväter ist erstaunlich einheitlich. Wie kommt es aber, dass immer noch die (Lehr-)Meinung vorherrscht, Jesus Christus sei bereits im Jahr 7 v. Chr. geboren? Vor allem deshalb, weil die irrige Ansicht, Herodes der Grosse sei im Jahr 4 v. Chr. gestorben, fast nicht aus der Welt zu schaffen ist. Dabei sind es über 100 Jahre her, seit ein Gelehrter mit Entschiedenheit dieser Ansicht entgegengetreten ist.
Bereits im Jahr 1880 hatte Florian Riess mit seinem Buch «Das Geburtsjahr Christi» den Nachweis erbracht, wonach Herodes der Grosse – als berüchtigter Zeitgenosse Jesu – erst im Jahr 1 v. Chr. gestorben war! Hierin ist Riess unter den neueren Autoren z. B. Jack Finegan in dessen Standardwerk «Handbook of Biblical Chronology» gefolgt. Die Geburt Christi und damit auch die biblische Einschreibung wurden und werden aber auch deshalb vielfach zeitlich falsch eingeordnet, weil die Statthalterschaft von Quirinius in der damaligen Provinz Syrien ein Problem darstellt. Dies, obwohl vom jüdischen Geschichtsschreiber Josephus her bestens bekannt ist, dass Quirinius daselbst wirklich Statthalter war. Aber eben, anhand der Informationen von Josephus wissen wir nur mit Sicherheit, dass Quirinius um die Jahre 6/7 nach Christi Geburt Statthalter der Provinz Syrien und der damals neu errichteten Provinz Judäa war. Eine Statthalterschaft von Quirinius um die Jahre 3/2 v. Chr. käme uns deshalb sehr gelegen. Und tatsächlich: Trotz des weitgehenden Schweigens von Josephus über diesen eminent wichtigen Abschnitt der Weltgeschichte wissen wir nach 2000 Jahren mehr über diese Zeitperiode, als es dem Historiker offensichtlich vergönnt war. Denn ebenfalls vor mehr als 100 Jahren hat ein Mann mit akribischem Fleiss und sehr grosser Ausdauer eine zweite Statthalterschaft von Quirinius nachgewiesen, die eigentlich die erste war: Sie dauerte vom Jahr 4 bis zum Jahr 2 v. Chr.!
Es war der Altertumswissenschaftler August Wilhelm Zumpt, der den Beweis für die erste Statthalterschaft von Quirinius erbracht hat. Nachzulesen ist die Beweisführung des Sachverständigen in dessen Buch «Das Geburtsjahr Christi», das im Jahr 1869 erschienen ist. Zumpt hatte wahrhaft Erstaunliches geleistet: Obwohl er die bekannte dreifache Konjunktion Jupiter/Saturn im Jahr 7 v. Chr. für den «Stern von Bethlehem» gehalten hatte, wies er die erste Statthalterschaft von Quirinius genau für den aus biblischer Sicht gewünschten Zeitpunkt nach. Das lässt die Arbeit des Gelehrten in dieser Beziehung alles andere als verdächtig erscheinen. Hingegen ist verdächtig, dass Zumpt den «König der Juden» (Matth. 2,2) im Jahre 7 vor Christus geboren sein lässt, obwohl er bestens wusste, dass Quirinius damals mit Sicherheit noch nicht Statthalter der syrischen Provinz war! Der Widerspruch, den A. W. Zumpt heraufbeschwor, muss nicht sein, denn die erste Statthalterschaft von Quirinius während den Jahren 4 bis 2 v. Chr. lässt sich gut mit aussergewöhnlichen astronomischen Erscheinungen verbinden: Und zwar mit den fünf Konjunktionen Jupiter/Venus, bzw. Jupiter/Regulus der Jahre 3/2 v. Chr. im Tierkreissternbild Löwe! (Ein entsprechendes Erklärungsmodell zum «Stern von Bethlehem» hat factum 9/2006 vorgestellt.) Schliesslich soll ein weiterer Hinweis nicht fehlen: Zugleich mit der Einschreibung in Steuerlisten gemäss Lukas 2,1 bis 7 musste das jüdische Volk Kaiser Augustus und Herodes dem Grossen einen Treueeid leisten (vgl. Josephus: Antiquitates XVII,2,4).
In diesem Zusammenhang ist bemerkenswert, was der Vater der armenischen Geschichtsschreibung, Moses von Choren, im 5. Jh. n. Chr. zu berichten wusste: Gemäss seiner Geschichte Armeniens erliess Kaiser Augustus im zweiten Jahr des Königs Abgar V. das uns aus dem Lukasevangelium bestens bekannte Edikt. Das zweite Regierungsjahr von Abgar V., als sämtliche Regionen Armeniens den Römern gegenüber tributpflichtig wurden und Augustus in den Tempeln des Landes sein Bildnis aufstellen liess, war das Jahr 3 vor Christus! Dem Autor sind noch weitere schriftliche Belege dieser und anderer Art bekannt, welche die biblische Einschreibung des Jahres 3 v. Chr. im ganzen Römischen Reich bezeugen. Auch sie sind ein beredtes Beispiel für das, was ein bekannter Buchtitel nunmehr seit vielen Jahren verkündet: «Und die Bibel hat doch Recht».
aus: factum 9/2007
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