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Wann gab Hitler den Vernichtungsbefehl?
Ein lange unter Verschluss gehaltenes Himmler-Dokument wurde veröffentlicht.
Wann genau gab Adolf Hitler den Befehl zur Vernichtung der europäischen Juden? Obwohl der Diktator mehrfach Gewalt gegen Juden angekündigt hatte, musste er darauf bedacht gewesen sein, die Spuren seiner direkten Beteiligung am Völkermord zu verwischen.
Im amerikanischen Nationalarchiv in Washington tauchte nun ein Dokument auf, mit dem Hitler selbst die Deportation von mehreren hunderttausend Juden aus Frankreich befahl. Das Aktenstück ist seit 1945 in amerikanischem Besitz. Es ist eines der wenigen Dokumente, das Hitler in einem direkten Zusammenhang mit einem Massenmord nennt.
Das Dokument mit Datum vom 10. Dezember 1942 wurde von Heinrich Himmler verfasst, der darin den Inhalt eines Gesprächs mit dem "Führer" niederschrieb. Thema waren Sicherheitsprobleme in dem von Deutschland besetzten Frankreich. Himmler notiert dabei "Zu Punkt 6)" folgenden Befehl:
"Der Führer hat die Anweisung gegeben, dass die Juden und sonstigen Feinde in Frankreich verhaftet und abtransportiert werden. Dies soll jedoch erst erfolgen, wenn er mit Laval darüber gesprochen hat. Es handelt sich um 600 bis 700.000 Juden."
Das von Himmler unterschriebene und als „Geheime Reichssache“ deklarierte Papier, belegt, wie im Dezember 1942 die letzten Hemmungen fielen. Hitlers Wille zur Vernichtung wurde offensichtlich. Am 18. Dezember reiste Pierre Laval, Ministerpräsident der französischen Vichy-Regierung, die mit den Deutschen kollaborierte, zu Hitler. In diesem Gespräch musste sich Laval den Forderungen Hitlers gebeugt haben, denn 1943 begannen die grossen Deportationswellen.
Der Vermerk, der erstmals eine persönliche Anweisung Hitlers zum Völkermord in Frankreich belegt, wurde von Himmler bei Kriegsende zusammen mit seinem Archiv in ein Salzbergwerk bei Hallein bebracht. Hier fiel es dem amerikanischen Geheimdienst in die Hände.
Dass es im Nürnberger Prozess, bei dem sich im Herbst 1945 die überlebende Führung des Dritten Reiches verantworten musste, nicht vorgelegt wurde, mag daran gelegen haben, dass der Franzose Laval erwähnt ist. Hanns C. Löhr vermutet, dass die Anordnung des Diktators, erst nach Rücksprache mit der französischen Regierung den systematischen Völkermord durchzuführen, den deutschen Angeklagten die Möglichkeit geboten hätte, auf eine alleinige Verantwortung Hitlers und dessen französischer Kollaborateure zu verweisen. Es seien wohl politische Gründe der amerikanischen Archivverwaltung gewesen, den Aktenbestand zusammen mit diesem Dokument, erst vor wenigen Jahren freizugeben.
Schon vor Jahren hatte der französische Historiker Serge Klarsfeld die These aufgestellt, dass erst durch die Mithilfe der Kollaborateure von Vichy der Völkermord in Frankreich möglich gewesen sei. Die Diskussion über die eigene französische Beteiligung am und die Verantwortung für den Holocaust wurde in Frankreich durch ein Amnestiegesetz, das der damalige Innenminister François Mitterrand 1953 erwirkte, lange verschleppt. Erst in den neunziger Jahren begann anlässlich von Prozessen gegen hohe ehemalige Beamte der Vichy-Regierung eine umfangreiche Diskussion. (rh.)
Quelle: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 24.01.2004, Nr. 20, Seite 33
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