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Maulkorb auch für Christen?

Eine Dokumentation warnt vor dem Missbrauch von Antidiskriminierungsgesetzen und Gesetzen gegen religiöse Hasspredigten. Solche Regelwerke könnten auch Folgen für Christen und deren Verkündigung haben.

Rolf Höneisen

Deutsche und hochrangige ausländische Juristen haben darauf hingewiesen, dass Antidiskriminierungsgesetze und Gesetze gegen religiöse Hasspredigten die Toleranz in der Gesellschaft nicht fördern, sondern ihr schwer schaden können. Ihre Beiträge erscheinen in einer Dokumentation „Ein Maulkorb für Christen?“ die das Bonner Internationale Institut für Religionsfreiheit, die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte und idea gemeinsam herausgegeben haben.

Nach der vom Juristen Thomas Zimmermanns und dem Ethiker Thomas Schirrmacher herausgegebenen Dokumentation, würden genügend Beispiele in Australien beweisen, dass die dortigen Gesetze das Gegenteil von dem bewirkten, was man mit ihnen beabsichtigt habe. So habe eine Hexe die Heilsarmee verklagt und der Templerorden führe einen Prozess gegen eine bekannte Kinderrechtsorganisation.

Patrick Parkinson, Professor und Dekan der Juristischen Fakutät der Universität von Sydney und Berater der australischen Regierung, warnt in seinem Beitrag davor, dass die Gesetze gegen religiöse Hasspredigten das Gegenteil von ihrem Anliegen bewirkten und eine Flut sinnloser Prozesse erzeugten. Er verweist auf eine Reihe bereits jetzt laufender Prozesse, in denen Anhänger einer Weltanschauung Anhänger anderer Weltanschauungen verklagten.

Paul Kearns, der an der Universität Manchester Rechtswissenschaft lehrt, engagiert sich seit längerem gegen die in Grossbritannien geplanten Gesetze wider religiöse Hasspredigten. Christen würden durch diese Gesetze nicht geschützt, sondern in der öffentlichen Äusserung ihrer Glaubensüberzeugungen eingeschränkt, während religiöse, zum Beispiel islamistische, Prediger, die Gewalt predigten, durch die Gesetze kaum eingeschränkt würden, dafür aber nun gegen ihre Kritiker zu Felde ziehen könnten.

Auch der auf Immigrationsrecht spezialisierte Anwalt Mark Mullins, der betroffene Christen vor Gericht und bei Parlamentseingaben vertritt, warnt vor den unabsehbaren Folgen der als ‚Entschädigung’ für die durch die britischen Antiterrorgesetze betroffenen Muslime geplanten Gesetze.

Ausführlich nimmt Thomas Zimmermanns aus juristischer Sicht zu dem vom Bundestag bereits verabschiedeten Antidiskriminierungsgesetz Stellung, das bisher keine Gesetzeskraft erhielt, aber 2006 erneut formuliert und verabschiedet werden soll.

Neben manch anderen juristischen Grundsatzbedenken sieht Zimmermanns akute Gefahren für die Religionsfreiheit in Deutschland, etwa wenn christliche Werke ihre Mitarbeiter nicht mehr auf ihre Glaubensgrundlagen verpflichten dürften.

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