Luxemburg will die «Tötung auf Verlangen» und ärztlich assistierte Suizide künftig als «natürliche Tode» klassifizieren.
factum-Redaktion
12. September 2019

Der Regierungsrat verabschiedete einen entsprechenden Gesetzesentwurf. 2009 hatte Luxemburg beides legalisiert. Mit der Einstufung als «natürliche Todesursache» könnten Hinterbliebene künftig einfacher Anspruch auf die Auszahlungen von Lebensversicherungspolicen der Euthanasierten und Suizidenten geltend machen, so die Begründung. Kritiker hatten moniert, dass das Gesetz Druck von Angehörigen auf Sterbende ermögliche, «den Weg frei zu machen». Mit der Annahme des Gesetzes würde die aktive Tötung von Menschen als «normal» deklariert. Es würde damit für Medien noch weniger berichtenswert, dass das Töten von Menschen legal ist und praktiziert wird.

Die Einführung des Gesetzes 2008 ist ein Erfolg des Grünen-Abgeordneten Jean Huss. Er hatte unter anderem damit argumentiert, Sterbehilfe werde «ohnehin klammheimlich» praktiziert. Seine Argumentation ist ein Hinweis auf die hohe Dunkelziffer. Jetzt wird diese tödliche Praxis auch noch unter den Teppich gekehrt. In den Benelux-Staaten sind in den vergangenen Jahren Tausende Menschen infolge der Legalisierung der Euthanasie getötet worden.

Meldung aus factum 07/2019.