Wenn ein Mensch sein Leben beenden will, soll er im Extremfall tödliche Medikamente bekommen dürfen. So hat das deutsche Bundesverwaltungsgericht entschieden – entgegen der bisherigen Rechtsprechung.
factum-Redaktion
6. Februar 2018

Damit lehnt das Bundesverwaltungsgericht die Vorstellung ab, dass jedes Leben gleich wertvoll ist: Es obliegt dann dem Staat, darüber zu befinden, ob ein «extremer Einzelfall» vorliegt, der ein Weiterleben unzumutbar macht. Dem Urteil war die Klage einer querschnittsgelähmten Frau vorausgegangen, die vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte ein solches Mittel in einer tödlichen Dosis ohne ärztliches Rezept haben wollte, um ihr Leben zu beenden. Der Theologe und Vorsitzende des Deutschen Ethikrats Peter Dabrock und der Jurist Steffen Augsberg kritisierten das Urteil in einem Beitrag für die «Frankfurter Allgemeine Zeitung» (FAZ) als «abwegig». Eine derartige «staatliche Bewertung des menschlichen Lebens ist mit grundlegenden ethischen und verfassungsrechtlichen Vorgaben unvereinbar», schrieben sie in dem Beitrag für die FAZ. Das Gerichtsurteil verdrehe die Bestimmungen des Betäubungsmittelgesetzes, wenn es im Kern zu der Auffassung kommt, dass Suizid «eine Form von Therapie» sein und der «medizinischen Versorgung» dienen könne. Die Autoren des Beitrags fordern, lindernde Therapien, Pflege, Hospize und solidarische Lebensformen zu fördern, damit möglichst wenige Menschen ihr Leben selbst beenden wollen. Es gelte jetzt, den Versuchen entgegenzutreten, Suizid zu idealisieren und zu einer normalen Form des Sterbens zu erklären.

(Artikel aus factum 01/2018)