In Deutschland wird der Trisomie-Bluttest für Frauen bei einer Risikoschwangerschaft aller Voraussicht nach künftig von der Krankenkasse bezahlt. Behindertenverbände und christliche Organisationen wenden sich dagegen. Sie befürchten, dass dann noch mehr Ungeborene mit Down-Syndrom getötet werden.
factum-Redaktion
21. November 2018

Der Bluttest auf Down-Syndrom verstosse gegen die UN-Behindertenrechtskonvention und fördere eugenische Praktiken. «Wir brauchen eine offene Debatte über die Selektionslogik in der Pränataldiagnostik», betont Susanne Kummer, die Geschäftsführerin des Bioethik-Instituts IMABE. «In einer Art Rasterfahndung versucht man, mit der Einführung des Schwangeren-Screenings jedes genetisch auffällige Kind zu erfassen. Therapie gibt es keine, die ‹Therapie› bei Behinderung lautet ‹Abbruch›», so die Wiener Bioethikerin. Auf diesen zentralen ethischen Konflikt würden Schwangere aber nicht vorbereitet und in der Entscheidung alleine gelassen, erklärte Kummer. «Die Frage, wie wir mit Menschen mit Behinderung umgehen, kann nicht alleine auf die Frau abgeschoben werden – da sind wir alle als Gesellschaft gefragt: Wollen wir eine routinemässige Selektion von Menschen mit Behinderung und welche Alternative haben wir?» Kritiker befürchten, dass eine staatliche Finanzierung von molekularbiologischen Tests das Tor für weitere Genchecks öffnen wird. «Es wäre in Zukunft schwer argumentierbar, warum der Staat einen Test auf Trisomie 21 finanziert, aber nicht für Chorea Huntington oder Brustkrebs, sobald diese Produkte auf dem Markt sind», gibt Kummer zu bedenken. Der Druck auf werdende Eltern, solche Tests zu nutzen, wird wachsen, sobald diese Teil der Regelversorgung sind. Der Test ist seit 2012 auf dem Markt, er kostet 1200 Euro.

Artikel aus factum 08/2018.